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Veronika Ettwein
Gemeinde Niedereschach
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Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedereschach hat am 30.05.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Zwischen den Wegen II" und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.In öffentlicher Sitzung am 01.04.2025 hat der Gemeinderat über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung aus der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen beraten, den Bebauungsplanentwurf festgestellt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB beschlossen.Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Kartenausschnitt Zwischen den Wegen II

Ziel und Zweck der PlanungDer ausgewiesene Planungsraum ist im Kernort Niedereschach einer der letzten zur Verfügung stehenden Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe in der Gesamtgemeinde Niedereschach.Bei der Zuteilung von Grundstücken für Gewerbebetriebe liegt die Gemeinde Niedereschach in Konkurrenz zu den Kommunen in der näheren Umgebung. Da derzeit keine Gewerbeflächen mehr zur Verfügung stehen, besteht die Gefahr, dass ortsansässige Betriebe umsiedeln und Niedereschach verlassen. Die Ausweisung neuer Gewerbeflächen dient in aller erster Linie der Stabilisierung und Entwicklung der örtlichen Wirtschaft. V.a. ortsansässigem Gewerbe soll Raum für eine Umsiedlung und Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung gegeben werden.Das Anwerben externer Betriebe, die sich potentiell auf der Fläche ansiedeln könnten, steht für die Gemeinde Niedereschach nicht im Vordergrund.Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen somit die rechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung geschaffen werden.

StandortDas ca. 7,6 ha große Gebiet (Geltungsbereich) „Zwischen den Wegen II“ befindet sich am südlichen Ortsrand Niedereschachs im Anschlussbereich an bereits entwickelte Gewerbegebiete.

Planungsrechtliche SituationDie Aufstellung des Bebauungsplans wird in Abstimmung mit dem Baurechtsamt des Landratsamts Schwarzwald-Baar im „Regelverfahren“ mit allen planungsrechtlich notwendigen Verfahrensschritten durchgeführt (2-stufiges Beteiligungsverfahren, Erarbeitung eines Umweltberichtes mit Eingriff- / Ausgleichsbilanzierung), einer artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung und einer Natura 2000-Prüfung bezüglich des betroffenen Vogelschutzgebietes „Baar“.

Umweltbezogene Informationen: Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde Niedereschach verfügbar: Im Rahmen des Entwurfs des Umweltberichts (Fassung vom 01.04.2025, Büro Faktorgrün):

  • Schutzgut Mensch:
    Wohnumfeld, Lärmimmissionen durch Verkehr und Gewerbe
  • Schutzgut Pflanzen, Biotope und Biologische Vielfalt
    Landwirtschaftliche Nutzung (Ackerflächen und Fettwiese), Offenlandbiotop (Feldhecke),
  • Tiere
    Artenschutzrechtliche Untersuchungen für die Artengruppen Vögel, Reptilien und Haselmäuse, Vogelschutzgebiet „Baar“
  • Fläche
    Landwirtschaft, Versiegelung
  • Geologie und Boden
    Bodenfunktionen
  • Wasser
    Grundwasserneubildung, Wasserschutzgebiete „ZV Keckquellen“ und „Längentalquellen“
  • Oberflächengewässer
    Planauswirkung durch Einleitung von Oberflächenwasser in die Eschach
  • Klima und Luft
    Kaltluftentstehung, Luftqualität, Vorbelastung, Frischluft- und Kaltluftversorgung
  • Landschaft
    Sichtbeziehung, Fernwirkung, Naherholung
  • Kultur und andere Sachgüter
    Bodendenkmale

Umweltrelevante Gutachten:

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (01.04.2025, Büro Faktorgrün):
    Relevanzprüfung Vögel, Reptilien und Haselmaus 2017 mit Plausibilisierung im Juni 2022
  • Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg,(01.04.2025, Büro Faktorgrün):
    Untersuchung der Verträglichkeit mit dem Vogelschutzgebiet „Baar“
  • Stellungnahme des Landratsamts Schwarzwald-Baar (Landwirtschaftsamt vom 12.07.2022, Untere Naturschutzbehörde vom 26.07.2022, Umwelt-, Wasser- und Bodenschutz vom 15.07.2022) mit Hinweisen zum Entzug landwirtschaftlicher Flächen, zu den Schutzgebieten, zum Artenschutz, zur Eingriffs-/Ausgleichregelung, zum Bodenschutz, zur Entwässerung, zum Gewässer- und Grundwasserschutz etc.
  • Stellungnahme der Umweltverbände vom 14.07.2022

Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.

Veröffentlichung Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 22.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025 nachfolgend veröffentlicht.Darüber hinaus ist der Entwurf des Bebauungsplans in diesem Zeitraum auch im Rathaus Niedereschach, Villinger Straße 10, 78078 Niedereschach, während der üblichen Öffnungszeiten für jedermann öffentlich ausgelegt. Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an info@niedereschach.de), bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).  Niedereschach, 03.04.2025Martin RaggBürgermeister

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