Bebauungsplan Sondergebiet "Solarpark Mörzenbrunnen", Fischbach
Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedereschach hat am 13.03.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Mörzenbrunnen ", Fischbach und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Als Beitrag zum Klimaschutz möchte die Gemeinde Niedereschach die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Gemarkung Fischbach ermöglichen. Gegenstand der Planung ist somit die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung solch einer Anlage auf den Grundstücken Flst. 708 und 711, Lagebezeichnung „Mörzenbrunnen“ am südöstlichen Gebietsrand im Ortsteil Fischbach. Aktuell wird die Fläche als landwirtschaftliche Acker- und Wiesenfläche genutzt. Das Plangebiet befindet sich östlich der Landesstraße L 181 (Niedereschach-Königsfeld) und südlich des verlängerten landwirtschaftlichen Wegs „Bubenholzweg“. Im Norden, Osten und Süden befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Westlich der Landesstraße grenzen Waldgrundstücke an. Ein privater Investor beabsichtigt auf einer Gesamtfläche von ca. 6,39 ha die Erzeugung regenerativer Energie. Die PV-Anlage ist mit einer Leistung von 4,8 Megawatt (MW) geplant. Sie dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, welcher in das öffentliche Stromnetz eingespeist und frei vermarktet wird. Der Eigentümer bewirtschaftet bis dato die landwirtschaftliche Fläche selbst und möchte sich mit dem Solarpark ein zweites Standbein aufbauen.Da das Plangebiet im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, für die Planung aber wie angesprochen eine Sonderbaufläche erforderlich ist, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB zu ändern. Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren einschl. Umweltbericht aufgestellt. Für die Errichtung der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes (SO) mit der besonderen Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO erforderlich. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung in der Zeit vom 03.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023 (Auslegungsfrist) im Rathaus Niedereschach, Villinger Straße 10, 78078 Niedereschach, im Eingangsbereich während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 7:30 Uhr – 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch 13:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag 13:00 Uhr – 18:00 Uhr) zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen stehen zudem nachfolgend zum Download bereit.Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen einer Auslegung nicht oder verspätet gelten gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Martin RaggBürgermeister
Zum Download
- Zeichnerischer Teil (918,3 KiB)
- Satzung (46,5 KiB)
- Planungsrechtliche Festsetzungen (67,4 KiB)
- Begründungen (825,9 KiB)
- Umweltbericht (13,066 MiB)