Bei der Endabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren wird den Zahlungspflichtigen, die Vieh halten, eine Absetzung von den Abwassergebühren gewährt. Die Viehhalter, die bisher eine solche Absetzung hatten, wurden bereits von der Gemeinde angeschrieben und gebeten den Tierbestand zum Stand 01.01.2024 mitzuteilen. Viehhalter, die ein solches Schreiben nicht erhalten haben und an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind, werden hiermit gebeten, sich bis zum 15. Dezember 2023 bei der Gemeindeverwaltung zu melden.Steueramt, Herr Patrick Poros, Zimmer 3.09Telefon: 07728/648-26E-mail: patrick.poros@niedereschach.de
Mitteilung über Anzahl des gehaltenen Viehs zum 01. Januar 2024
(bitte Anzahl eintragen und baldmöglichst an Gemeinde zurückgeben)
Name des Tierhalters: ………………………………………………………………..
BZ.: ………………………………………………………………………………………
Betreff Grundstück/Straße:…………………………………………………………...
Anzahl
Pferde
unter 3 Jahren
x 0,70 VE
3 Jahre und älter
x 1,10 VE=
Rinder
Kälber und Jungvieh unter 1 Jahr
x 0,30 VE=
Jungvieh 1 - 2 Jahre
x 0,70 VE=
Zuchtbullen, Zugochsen
x 1,20 VE=
Kühe, Färsen, Masttiere
x 1,00 VE=
Schafe
unter 1 Jahr
x 0,05 VE=
1 Jahr und älter
x 0,10 VE=
Ziegen
x 0,08 VE=
Schweine
Ferkel
x 0,02 VE=
Läufer
x 0,06 VE=
Zuchtschweine
x 0,33 VE=
Mastschweine
x 0,16 VE=
Summe I
Geflügel
Legehennen
x 0,02 VE=
Zuchtenten, -puten, -gänse
x 0,04 VE=
Jungmasthühner, -hennen
x 0,0017 VE=
Mastenten
x 0,0033 VE=
Mastputen, -gänse
x 0,0067 VE=
Summe II
................................ ...........................................................
Datum Unterschrift