Herzlich Willkommen in Niedereschach

Kirchturm
Kreisverkehr am Ortseingang
Kirchturm
Dieses Jahr findet wieder das Travel Event der Firma Touratech GmbH in Niedereschach statt. Das Event-Gelände befindet sich auf dem Neubaugelände der Firma Touratech GmbH sowie auf einem abgesperrten Teilstück der Dauchinger Straße. Eine Vollsperrung der Dauchinger Straße ist deshalb nicht erforderlich. Der gesamte Verkehr kann über das Gewerbegebiet umgeleitet werden. Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis hat deshalb die Sperrung bzw. die Umleitung angeordnet. Die Sperrung bzw. Umleitung gilt für folgenden Zeitraum:   Freitag, 9. Juni 2023 ab 12 Uhr bis einschließlich Sonntag, 11. Juni 2023 um 18 Uhr.   Die Straßensperrung beginnt, aus der Ortsmitte kommend, nach der Einfahrt „Gewerbestraße / Fa. Holzwerk Roth“ und endet kurz vor der Einfahrt „Spitzäcker / Fa. Nobatec“. Der „Lohnweg“ wird auf einer Teilstrecke als Einbahnstraße ausgewiesen. Verkehrsteilnehmer, die in das Gewerbegebiet Niedereschach gelangen wollen, können der Umleitungsbeschilderung über die Gewerbestraße – Wilhelm-Jerger-Straße – zur zweiten Aus-/Einfahrt folgen, dies gilt für beide Richtungen. Das Gewerbegebiet kann somit durchgehend erreicht werden. Für die direkten Anwohner des „Hohrains“ ist die Zufahrt jederzeit möglich. Zur einfacheren Handhabung erhalten diese einen speziell angefertigten Ausweis der Firma Touratech GmbH. Eine Ausschilderung der Umleitung wird erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu den beigefügten Planausschnitt. Außerdem weisen wir darauf hin, dass der Wertstoffhof im Gewerbegebiet an diesem Samstag geöffnet ist, so dass unsere Bürgerinnen und Bürger auch an diesem Tag den Wertstoffhof nutzen können! Wir wissen, diese außergewöhnliche und spannende Veranstaltung, welche nebenbei unser Dorf in ganz Deutschland bekannt macht und um die uns viele Städte und Gemeinden beneiden, verlangt uns allen auch einiges ab, daher bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich um ihr Verständnis. Wenn sie Fragen zur Veränderung der Verkehrsführung oder dem Travel-Event haben, können sie sich gerne an Herrn Blum (Tel.: 07728 92791355) von der Firma Touratech GmbH wenden. Ihre Gemeinde Niedereschach
Montag, 19. Juni 2023 18:30 Uhr Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Niedereschach   Änderungen bleiben vorbehalten.
Das Hallenbad ist in der Zeit vom Beginn der Pfingstferien bis zum Ende der Sommerferien (KW22 bis KW 36) für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen. Wir bitten um Beachtung.
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde 78078 Niedereschach für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen und den Strafkammern des Landgerichts Konstanz.   Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15. Mai 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Konstanz und das Amtsgericht Villingen-Schwenningen gefasst.   Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 12. Juni bis 19. Juni 2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus: Bürgermeisteramt Villinger Straße 10 -Bürgerbüro- 78078 Niedereschach   Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt, Villinger Straße 10, Zimmer Nr. 2.00 in 78078 Niedereschach Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.   Niedereschach, den 25. Mai 2023 gez. Ragg, Bürgermeister   Anhang (Text §§ 32 bis 34 GVG): Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 32 (Unfähigkeit zum Schöffenamt) Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind: Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind; Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. § 33 (Nicht zu berufende Personen) Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden: Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden; Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen; Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind; Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind; Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. § 34 (Weitere nicht zu berufende Personen) (1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: der Bundespräsident; die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung; Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können; Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte; gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer; Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind. (2) Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden sollen.
D Die Gemeindekasse ist am Dienstag, 30.05.2023, am Donnerstag, 01.06.2023, am Montag 05.06.2023 und am Mittwoch, 07.06.2023 nur vormittags besetzt.   Am Freitag, 09.06.2023 bleibt die Gemeindekasse geschlossen.   An allen anderen Tagen gelten die normalen Öffnungszeiten.   Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.   Bürgermeisteramt Niedereschach - Gemeindekasse -
Spurwechsel
Wir suchen dich!!!

Suchen Sie etwas bestimmtes?