Herzlich Willkommen in Niedereschach

Kirchturm
Kreisverkehr am Ortseingang
Kirchturm
21.09.2023

Achtung Baustellen

Aufgrund von Tiefbauarbeiten im Zuge der Notwasserversorgung sind das Hohholzgässle und der landwirtschaftliche Verbindungsweg vom Ortsteil Dobel über den Kappeler Berg bis voraussichtlich Ende des Jahres gesperrt!   Wir bitten um Verständnis. mehr...
Mit dem Ende der Schulferien ging auch das diesjährige Kinderferienprogramm in unserer Gemeinde zu Ende. Dankbar blicken wir zurück auf ein vielfältiges und ideenreiches Angebot, das wieder rege genutzt wurde. Zahlreiche Kinder berichteten begeistert über die Aktivitäten, an denen sie teilgenommen haben. Gleichwohl sind Anregungen und Verbesserungsvorschläge für das nächste Jahr wieder sehr willkommen. Vielen Dank an alle, die beim Kinderferienprogramm 2023 mitgewirkt haben! Herzlichst Martin Ragg Bürgermeister
Wir weisen im Zuge der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2010 und der damit verbundenen Flächenfortschreibung auf § 46 (5) der Abwassersatzung der Gemeinde Niedereschach hin:   Anzeigepflicht   Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des Grundstücks um mehr als 10 m², ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde in prüffähiger Form anzuzeigen. (§ 46 (5) Abwassersatzung)   Prüffähige Unterlagen sind aktuelle Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 mit Eintrag der Flurstücknummern. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 40a (2) aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maßen zu kennzeichnen. (§ 46 (4) Abwassersatzung)   Es sei der Hinweis gestattet, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn dieser Anzeigepflicht nicht nachgekommen wird.   Einen Änderungsbogen können Sie bei Herrn Poros telefonisch unter 07728/648-26 oder per Mail patrick.poros@niedereschach.de anfordern.    - Steueramt -    
Es wird immer wieder festgestellt, dass teilweise Frischwasser ungenutzt (z.B. durch Defekte an Heizungsanlagen, an der Toilettenspülung oder durch Leitungsschäden) verloren geht. Dies wird oft erst  bemerkt, wenn eine überhöhte Wasserrechnung am Ende des Jahres auf einen Wasserverlust hinweist. Deshalb empfehlen wir Ihnen, auch während des Jahres den Wasserzähler abzulesen und den Verbrauch zu kontrollieren. So kann ein Mangel an der Hausinstallation frühzeitig erkannt und behoben werden. Ein einfacher Tipp: Wenn alle Wasserentnahmestellen im Haus geschlossen sind, darf sich das Rädchen mit dem roten Dreieck (ohne Zahlen) nicht bewegen.
Am 31. August 2023 wird die zweite Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Abschlagszahlung errechnet sich aus dem Verbrauch 2022.   Wir weisen auf diesen Termin hin und bitten um fristgerechte Zahlung.   Bitte beachten Sie, dass generell keine Fälligkeitsanzeigen mehr für die Vorauszahlungen verschickt werden.   Die Höhe des Betrages, der zum Fälligkeitstermin zu überweisen ist oder – sofern ein Lastschriftmandat erteilt wurde – eingezogen wird, ist aus der Endabrechnung 2022 ersichtlich.   Bürgermeisteramt - Gemeindekasse -
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