Kontakt

Frau
Andrea-Ferina Haberer
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51
Ich bin erreichbar für Sie:
Montag und Donnerstag ganztags
Dienstag, Mittwoch und Freitag vormittags

Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Gemeinde Aktuell

Das Gemeindeblatt "Gemeinde Aktuell" erscheint jeden Donnerstag.
Über die "Gemeinde Aktuell" informieren unserer Kirchen, Vereinen und Organisationen über ihre Aktivitäten und Veranstaltungen und ist als Amtsblatt das direkte Sprachrohr der Gemeindeverwaltung.
Mit Bezug der "Gemeinde Aktuell" sind Sie also immer auf dem Laufenden.

Abonnieren können Sie das "Gemeinde Aktuell" über Nussbaum Medien Rottweil GmbH & Co. KG. Nähere Informationen finden Sie hier>

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Amtliche Bekanntmachungen

Kinderferienprogramm (04. Mai 2026)

Auch in diesem Jahr möchte die Gemeinde wieder ein Kinderferienprogramm anbieten.
Die Kinder würden sich freuen, wenn sich einige Vereine melden würden. Falls ein Verein Fragen hat, kann sich dieser bei Frau Andrea-Ferina Haberer (E-Mail: kinderferienprogramm@niedereschach.de oder Tel.: 07728/648-10) auf dem Rathaus melden. Auch Vereine, die noch nie teilgenommen haben, dürfen gern einen Tag für Kinder organisieren.
Über eine zahlreiche Teilnahme der Vereine und Organisationen würden wir uns, insbesondere die Kinder, wieder sehr freuen.
 
Bürgermeisteramt

Änderungen am Grundbesitz (30. April 2026)

Änderungen am Grundbesitz

Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie beim Finanzamt eine sogenannte „Grundsteueränderungsanzeige“ (Anzeige) abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert.

1. Sie müssen eine Anzeige bis 31. März des Folgejahres abgeben, wenn mindestens einer der nachstehenden Änderungsgründe vorliegt:

- der Grundsteuerwert ändert sich
Beispiel 1: Zu einem bestehenden Grundstück wird eine Teilfläche hinzugekauft oder es wird eine Teilfläche verkauft.
Beispiel 2: Für ein unbebautes Grundstück ändert sich der Entwicklungszustand (aus Bauerwartungsland wird Rohbauland bzw. aus Rohbauland wird baureifes Land).

- die Vermögensart ändert sich
Beispiel: Ein landwirtschaftliches Grundstück wird in eine Baulandumlegung einbezogen.

- es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer erstmaligen Feststellung führen können
Beispiel 1: Ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus wird in Eigentumswohnungen aufgeteilt.
Beispiel 2: Ein Grundstück wird in mehrere neue Grundstücke geteilt.

- es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer Aufhebung des Grundsteuerwerts führen können
Beispiel: Mehrere Grundstücke werden zusammengelegt.

- die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl wegfallen oder
Beispiel: Ein Gebäude wird nicht mehr überwiegend zum Wohnen genutzt.

- sich die Nutzungen oder die Eigentumsverhältnisse eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücks ändern und dies zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen kann.Beispiel: Ein bisher von der Kirche genutztes Grundstück wird an ein gewerbliches Unternehmen vermietet oder verkauft.

2. Bei folgenden Änderungen müssen Sie keine Anzeige abgeben:
- Eigentümerwechsel
- Änderungen von Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse
- Errichtung eines Gebäudes bzw. dessen Abbruch, bauliche Veränderungen an einem eventuell vorhandenen Gebäude

Die Anzeige muss grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen. Das können Sie über das Portal "Mein ELSTER" machen. Hierfür stellt Ihnen die Finanzverwaltung im Portal "Mein ELSTER“ das elektronische Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ zur Verfügung. Wenn Sie schon Ihre Grundsteuererklärung über "Mein ELSTER" abgegeben haben, können Sie einfach die Daten daraus übernehmen, soweit erforderlich anpassen und digital ans Finanzamt übermitteln.

Grundsteuer - Verkauf / Überschreibungen (30. April 2026)

Grundsteuer - Verkauf / Überschreibungen Bitte beachten Sie, dass bei Verkauf oder Überschreibung eines Grundstückes, die Grundsteuer durch das Finanzamt in der Regel zum 01.01. des Folgejahres dem neuen Eigentümer zugeschrieben wird. Grundsteuerforderungen für das laufende Jahr müssen privatrechtlich geregelt werden. Bürgermeisteramt

Grundsteuer - Gewerbesteuer (30. April 2026)

Grundsteuer - Gewerbesteuer Am 15. Mai 2026 wird die zweite Rate der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Wir möchten auf diesen Termin hinweisen und bitten um Überweisung, sofern noch nicht geschehen. Steuerbetrag und Kassenzeichen entnehmen Sie bitte dem Steuerbescheid, der Ihnen zuletzt zugesandt wurde. Bei den Zahlungspflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Steuern zum Fälligkeitstermin eingezogen. Auch in Zukunft werden wir aus Kostengründen auf den Ausdruck von Steuerbescheiden verzichten, wenn gegenüber den Vorjahren keine Änderungen eingetreten sind.   Bürgermeisteramt- Gemeindekasse -

Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen (30. April 2026)

Einladung zur 6. Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen am Mittwoch, dem 20. Mai 2026, in der Neckarhalle, Neckarstraße 30, Stadtbezirk Schwenningen 
Beginn: 15.15 Uhr 

TAGESORDNUNG: 

Öffentliche Sitzung: 
1. Bericht / Information der Verwaltung 
 
2. Beschlussvorlagen 
Nr.: 0515 
Beratung 
2.1 59. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 (FNP 2009) 
- Stadt Villingen-Schwenningen, Gewann "Katzensteig", Neuausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung "Solar" zugunsten einer Agri-Photovoltaikanlage: 
• Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB 
 
Nr.: 0479 
Beratung 
2.2 62. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 (FNP 2009) 
- Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk Herzogenweiler, Gewann "Die oberen Äcker", Neuausweisung einer Wohnbaufläche - 
• Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung 
• Offenlagebeschluss gemäß § 3 (2) BauGB sowie § 4 (2) BauGB 
 
Nr.: 0473 
Beratung 
2.3 66. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 (FNP 2009) - Gemeinde Tuningen, Sondergebiet "Tankstelle/Schnellrestaurant" B523, Umplanung - 
• Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB 
• Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB 
 
3. Anfragen der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses
 
Villingen-Schwenningen, den 24. April 2026 
Der Vorsitzende des Gemeinsamen Ausschusses 
Jürgen Roth, Oberbürgermeister

Mietwohnungsbörse (27. März 2026)

Die Gemeinde Niedereschach sucht als Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Wohnungen für Flüchtlingsfamilien/Asylbewerber.
Sollten Sie eine Wohnung haben, die Sie gern vermieten möchten, dürfen Sie sich gern bei der Gemeinde Niedereschach melden. Telefon 07728 648-34 oder per E-Mail an ramona.fichter@niedereschach.de.

Achtung Baustelle! (24. März 2026)

Aufgrund von Umbauarbeiten der Bushaltestelle "Altes Rathaus" müssen Sie im folgenden Bereich ab KW 14 mit Beeinträchtigungen rechnen: Niedereschach – Rottweiler Straße 3-5 Ab KW 14 ist die Benutzung dieser Straße erschwert und es kann zu Behinderungen kommen. Die Bauarbeiten dauern ca. 8 Wochen. 
Eine Ersatzhaltestelle ist eingerichtet.
 
Wir bitten um Ihr Verständnis.