Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedereschach hat am 27.10.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Auf dem Ösch III und IV - Zusammenlegung“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Lageplan

Ziele und Zwecke der Planung
Die Firma Werner Wohnbau, eine seit vielen Jahren im schlüsselfertigen Bau von Reihen-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern sowie Senioren und- Pflegeimmobilien erfolgreich tätige Unternehmung, plant an ihrem Stammsitz in Niedereschach die Errichtung einer Produktionshalle zur Herstellung von Fertigteil-Holzfassadenelementen.Die Firma beabsichtigt massiv in den nachhaltigen Holzfassadenbau zu investieren, um dadurch unabhängig von anderen Produzenten sein zu können und um die Verwendung von erheblich klimaschädlicheren Ausgangsprodukten wie bspw. aus der Betonwirtschaft reduzieren zu können. Dadurch wird sich der CO2-Fußabdruck der Unternehmung deutlich verbessern.Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen somit die rechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung geschaffen werden.

StandortDie Planfläche befindet sich am südlichen Gebietsrand von Niedereschach und grenzt im Westen an das bereits erschlossene und weitestgehend aufgesiedelte Gewerbegebiet „Auf dem Zimmermann“ an. Im Norden schließt der Lohnweg an und im Süden landwirtschaftlich genutzte Flächen.Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von rund 4,5 ha und umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn.: 1490 (Teilfläche), 1497 (Weg), 1500/2 (Teilfläche), 1512 (Teilfläche, Weg), 1500, 1500/1, 15000/3, 1500/4 und 1497/1 (Weg).

Planungsrechtliche SituationDas Plangebiet umfasst bis dato die beiden rechtskräftigen Bebauungspläne „Ösch III“ und „Ösch IV“. Im Zuge der Planungsabsichten ist die Zusammenlegung der beiden Pläne sinnvoll, um das Bauvorhaben planungsrechtlich abzusichern und um die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zu modernisieren.Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im „Regelverfahren“ mit allen planungsrechtlich notwendigen Verfahrensschritten durchgeführt (2-stufiges Beteiligungsverfahren, Erarbeitung eines Umweltberichtes mit Eingriff- / Ausgleichsbilanzierung).Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen ist das Plangebiet als gewerblich genutzte Fläche dargestellt. Der Bebauungsplan entwickelt sich daher aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans.

Umweltbezogene Informationen: Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde Niedereschach verfügbar: Im Rahmen des Vorentwurfs des Umweltberichts ergeben sich folgende Betroffenheiten der einschlägigen Schutzgüter (Fassung vom 27.10.2025, Büro Hug, Furtwangen):

  • Schutzgut Mensch:
    Lärm- und Schadstoffemissionen, Luftreinhaltung, Erholung
  • Schutzgut Flora, Fauna und Biotope
    Nahrungshabitat, Nähe zum Vogelschutzgebiet, Lärm
  • Boden
    Flächenverbrauch, Überbauung, Versiegelung
  • Wasser
    Grundwasserneubildung, Wasserschutzgebiet
  • Oberflächengewässer
    Keine Fließgewässer betroffen
  • Klima und Luft
    Kaltluftentstehung, Luftqualität, Lokalklima. Klimatische Veränderung des Kleinklimas
  • Landschaft
    Sichtbeziehung, Fernwirkung, Naherholung
  • Kultur und andere Sachgüter
    Bodendenkmale
  • Wechselwirkungen
    Keine erheblichen Auswirkungen

Weitere umweltrelevante Gutachten:

  • Schalltechnische Untersuchung (02.05.2025, Büro Heine & Jud)
  • Verkehrsuntersuchung (01.10.2025, Büro Modus Consult Ulm)

Veröffentlichung Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Veröffentlichung frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025 unter www.niedereschach.de veröffentlicht.Darüber hinaus ist der Vorentwurf des Bebauungsplans in diesem Zeitraum auch im Rathaus Niedereschach, Villinger Straße 10, 78078 Niedereschach, während der üblichen Öffnungszeiten für jedermann öffentlich ausgelegt. Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an info@niedereschach.de), bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).  Niedereschach, 28.10.2025Martin RaggBürgermeister

Zum Download

Kontakt

Frau
Veronika Ettwein
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-31
Fax (0 77 28) 648-52
Ich bin erreichbar für Sie:
Dienstag und Mittwoch vormittags
Donnerstag ganztags
Freitag

Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr