Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Lebenslagen oder einzelnen Dienstleistungen? Dann steht Ihnen unser Bürgerbüro mit Rat & Tat zur Seite

Ilona Gerdt
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-34
Fax (0 77 28) 648-51

Jeanette Christmann
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-35
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Katharina Roos
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51

Frau
Tina Maier
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-36
Fax (0 77 28) 648-51
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Alle Lebenslagen von A - Z

Ermittlung der Körperdosis

Einige Berufsgruppen, die während ihrer Arbeit einer ionisierenden Strahlung ausgesetzt sind, unterliegen dem beruflichen Strahlenschutz. Dies betrifft Berufsgruppen in der Medizin, in der Industrie, in Wasserwerken, im Bergbau und in Flugzeugen. Die Strahlenschutzverordnung schreibt unter anderem vor, dass für die zu überwachenden Personen die Körperdosis zu ermitteln ist. Hierfür ist die Personendosis durch ein geeignetes Messgerät, zum Beispiel einem Dosimeter, zu messen.

Die Ermittlung der Körperdosis ist nicht möglich bei einer unterbliebenen oder fehlerhaften Messung. Gründe hierfür können sein, dass das Dosimeter nicht innerhalb der vorgegebenen Frist an die Messstelle zurückgesandt wurde oder nicht auswertbar ist. In einem solchen Fall muss die zuständige Behörde für Strahlenschutz eine Ersatzdosis festlegen.

Die Vorschriften, Vorgaben und Regelungen für den beruflichen Strahlenschutz sind im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung zu finden.

Freigabevermerk

15.09.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg