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Änderungen am Grundbesitz Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie beim Finanzamt eine sogenannte „Grundsteueränderungsanzeige“ (Anzeige) abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert. 1. Sie müssen eine Anzeige bis 31. März des Folgejahres abgeben, wenn mindestens einer der nachstehenden Änderungsgründe vorliegt: - der Grundsteuerwert ändert sich Beispiel 1: Zu einem bestehenden Grundstück wird eine Teilfläche hinzugekauft oder es wird eine Teilfläche verkauft. Beispiel 2: Für ein unbebautes Grundstück ändert sich der Entwicklungszustand (aus Bauerwartungsland wird Rohbauland bzw. aus Rohbauland wird baureifes Land). - die Vermögensart ändert sich Beispiel: Ein landwirtschaftliches Grundstück wird in eine Baulandumlegung einbezogen. - es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer erstmaligen Feststellung führen können Beispiel 1: Ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus wird in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Beispiel 2: Ein Grundstück wird in mehrere neue Grundstücke geteilt. - es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer Aufhebung des Grundsteuerwerts führen können Beispiel: Mehrere Grundstücke werden zusammengelegt. - die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl wegfallen oder Beispiel: Ein Gebäude wird nicht mehr überwiegend zum Wohnen genutzt. - sich die Nutzungen oder die Eigentumsverhältnisse eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücks ändern und dies zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen kann. Beispiel: Ein bisher von der Kirche genutztes Grundstück wird an ein gewerbliches Unternehmen vermietet oder verkauft. 2. Bei folgenden Änderungen müssen Sie keine Anzeige abgeben: - Eigentümerwechsel - Änderungen von Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse - Errichtung eines Gebäudes bzw. dessen Abbruch, bauliche Veränderungen an einem eventuell vorhandenen Gebäude Die Anzeige muss grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen. Das können Sie über das Portal "Mein ELSTER" machen. Hierfür stellt Ihnen die Finanzverwaltung im Portal " Mein ELSTER “ das elektronische Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ zur Verfügung. Wenn Sie schon Ihre Grundsteuererklärung über " Mein ELSTER " abgegeben haben, können Sie einfach die Daten daraus übernehmen, soweit erforderlich anpassen und digital ans Finanzamt übermitteln.
Grundsteuer - Verkauf / Überschreibungen   Bitte beachten Sie, dass bei Verkauf oder Überschreibung eines Grundstückes, die Grundsteuer durch das Finanzamt in der Regel zum 01.01. des Folgejahres dem neuen Eigentümer zugeschrieben wird. Grundsteuerforderungen für das laufende Jahr müssen privatrechtlich geregelt werden.   Bürgermeisteramt
Grundsteuer - Gewerbesteuer   Am 15. Mai 2026 wird die zweite Rate der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Wir möchten auf diesen Termin hinweisen und bitten um Überweisung, sofern noch nicht geschehen.   Steuerbetrag und Kassenzeichen entnehmen Sie bitte dem Steuerbescheid, der Ihnen zuletzt zugesandt wurde.   Bei den Zahlungspflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Steuern zum Fälligkeitstermin eingezogen.   Auch in Zukunft werden wir aus Kostengründen auf den Ausdruck von Steuerbescheiden verzichten, wenn gegenüber den Vorjahren keine Änderungen eingetreten sind.     Bürgermeisteramt - Gemeindekasse -
Einladung  zur  6. Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der  Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen  am Mittwoch, dem 20. Mai 2026,  in der Neckarhalle, Neckarstraße 30, Stadtbezirk Schwenningen  Beginn: 15.15 Uhr  TAGESORDNUNG:  Öffentliche Sitzung:  1. Bericht / Information der Verwaltung    2. Beschlussvorlagen  Nr.: 0515  Beratung  2.1 59. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 (FNP 2009)  - Stadt Villingen-Schwenningen, Gewann "Katzensteig", Neuausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung "Solar" zugunsten einer Agri-Photovoltaikanlage:  • Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB    Nr.: 0479  Beratung  2.2 62. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 (FNP 2009)  - Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk Herzogenweiler, Gewann "Die oberen Äcker", Neuausweisung einer Wohnbaufläche -  • Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung  • Offenlagebeschluss gemäß § 3 (2) BauGB sowie § 4 (2) BauGB    Nr.: 0473  Beratung  2.3 66. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 (FNP 2009) - Gemeinde Tuningen, Sondergebiet "Tankstelle/Schnellrestaurant" B523, Umplanung -  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB  • Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB    3. Anfragen der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses   Villingen-Schwenningen, den 24. April 2026  Der Vorsitzende des Gemeinsamen Ausschusses  Jürgen Roth, Oberbürgermeister
27.03.2026

Mietwohnungsbörse

Die Gemeinde Niedereschach sucht als Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Wohnungen für Flüchtlingsfamilien/Asylbewerber. Sollten Sie eine Wohnung haben, die Sie gern vermieten möchten, dürfen Sie sich gern bei der Gemeinde Niedereschach melden. Telefon 07728 648-34 oder per E-Mail an ramona.fichter@niedereschach.de .
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