Herzlich Willkommen in Niedereschach

Kirchturm
Kreisverkehr am Ortseingang
Kirchturm
In der zweiten Februarwoche wurden die Gebührenbescheide der Wasser- und Abwassergebühren 2025 zugestellt. Die Nachzahlungen sind am 02.03.2026 zur Zahlung fällig. Wir machen auf diesen Termin aufmerksam und bitten um Erledigung, sofern noch nicht geschehen.   Bei den Zahlungspflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Nachforderungen aus dem Gebührenbescheid zum Fälligkeitstermin eingezogen, wie auf dem Bescheid entsprechend vermerkt.   Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.   Bürgermeisteramt - Gemeindekasse –           Vorauszahlungen 2026 für die Wasser- und Abwassergebühren   Auch machen wir darauf aufmerksam, dass – wie auch bereits in den Vorjahren – keine Fälligkeitsanzeigen mehr für die Vorauszahlungen im April und August erstellt werden. Die Vorauszahlungen sind auf dem Gebührenbescheid mit Fälligkeitsterminen angezeigt und gelten damit als veranlagt. Die Bürger werden gebeten, sich diese Termine entsprechend vorzumerken und pünktlich zu überweisen.   Bei den Zahlungspflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Vorauszahlungen zum Fälligkeitstermin eingezogen, wie auf dem Bescheid entsprechend vermerkt.   Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.   Bürgermeisteramt - Gemeindekasse –  
In der zweiten Februarwoche wurden die Gebührenbescheide der Wasser- und Abwassergebühren 2025 zugestellt. Die Nachzahlungen sind am 02.03.2026 zur Zahlung fällig. Wir machen auf diesen Termin aufmerksam und bitten um Erledigung, sofern noch nicht geschehen.   Bei den Zahlungspflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Nachforderungen aus dem Gebührenbescheid zum Fälligkeitstermin eingezogen, wie auf dem Bescheid entsprechend vermerkt.   Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.   Bürgermeisteramt - Gemeindekasse –           Vorauszahlungen 2026 für die Wasser- und Abwassergebühren   Auch machen wir darauf aufmerksam, dass – wie auch bereits in den Vorjahren – keine Fälligkeitsanzeigen mehr für die Vorauszahlungen im April und August erstellt werden. Die Vorauszahlungen sind auf dem Gebührenbescheid mit Fälligkeitsterminen angezeigt und gelten damit als veranlagt. Die Bürger werden gebeten, sich diese Termine entsprechend vorzumerken und pünktlich zu überweisen.   Bei den Zahlungspflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Vorauszahlungen zum Fälligkeitstermin eingezogen, wie auf dem Bescheid entsprechend vermerkt.   Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.   Bürgermeisteramt - Gemeindekasse –  
26.02.2026

Wahlbekanntmachung

1. Am 8. März 2026  findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg  statt.  Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.  2. Die Gemeinde ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt:  Wahlbezirk 01001:  Niedereschach Rathaus  Wahlraum:  Villinger Straße 10, 78078 Niedereschach  Wahlbezirk 01002:  Niedereschach Schule  Wahlraum:  Friedhofstraße 10, 78078 Niedereschach  Wahlbezirk 01003:  Niedereschach Eschachhalle  Wahlraum:  Im Schliet, 78078 Niedereschach  Wahlbezirk 02001:  Schabenhausen  Wahlraum:  Niedereschacher Straße 2, 78078 Niedereschach  Wahlbezirk 03001:  Kappel  Wahlraum:  Schulstraße 8, 78078 Niedereschach  Wahlbezirk 04001:  Fischbach  Wahlraum:  Sommerberg 2, 78078 Niedereschach  In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 15.02.2026 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in der Eschachhalle, Im Schliet, Niedereschach zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.  Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und zur Identitätsfeststellung ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.  Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.  Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.  Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.  Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.  Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer  a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und gegebenenfalls Ersatzbewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei Kreiswahlvorschlägen von Einzelbewerbern außerdem die Angabe Einzelbewerber und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,  b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Listenbewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.  Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab,  dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,  und seine Zweitstimme in der Weise,  dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.  Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine oder dem besonderen Nebenraum darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.  4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.  5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,  a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder  b) durch Briefwahl  teilnehmen.  Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.  6. Ungültig sind Stimmabgaben, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers hinweisenden Zusatz enthält oder wenn sich bei der Briefwahl in dem Stimmzettelumschlag sonst eine derartige Äußerung befindet oder der Stimmzettelumschlag gekennzeichnet ist (§ 42 Absatz 1 Satz 1 Nummern 6 und 7 des Landtagswahlgesetzes).  7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 8 Absatz 3 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes).  Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 8 Absatz 4 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes).  Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absätze 1 und 3 des Strafgesetzbuches).  Niedereschach, den 26. Februar 2026  Die Gemeindebehörde  Ragg, Bürgermeister
26.02.2026

Kuchenspende

    Liebe Bürgerinnen und Bürger,   seit vielen Jahren freuen sich die Seniorinnen und Senioren aus Niedereschach, Fischbach, Kappel und Schabenhausen über die hervorragenden Kuchen, welche von Bürgerinnen und Bürgern für den „Bunten Nachmittag“ der Gemeinde gespendet werden.    Auch dieses Jahr findet dieses beliebte Seniorenevent am Sonntag, 15. März 2026, in der Eschachhalle statt.   Wir wollen unseren Seniorinnen und Senioren beim „Bunten Nachmittag“ wieder Kaffee und Kuchen kostenfrei anbieten. Daher sind wir sehr dankbar, wenn wir auch in diesem Jahr mit der Unterstützung vieler Kuchenbäcker/innen rechnen können.   Bitte rufen Sie in meinem Vorzimmer, Tel. (07728) 648-41, bei Frau Flaig bis Freitag, 6. März 2026 an, wenn Sie uns unterstützen und einen Kuchen backen möchten. Die Kuchen können am Sonntag, 15. März 2026, ab 10.30 Uhr , in der Eschachhalle abgegeben werden.   Für Ihre Kuchenspende, auch im Namen unserer älteren Bürgerinnen und Bürger, im Voraus ganz herzlichen Dank.   Martin Ragg Bürgermeister
Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Niedereschach, Fischbach, Kappel und Schabenhausen,   die durch Vereine und Bürgerschaft getragene Landschaftsputzete hat nicht nur eine lange Tradition in unserer Gemeinde, sie stellt nach wie vor einen ganz wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, zum Erhalt unserer Landschaft sowie zum Ausdruck unseres Respekts vor unserer heimischen Natur, gepaart mit der Entfaltung einer Vorbildwirkung gegenüber unseren Kindern, dar.   Wir freuen uns, dass sich Rüdiger Krachenfels (Telefon: 07728 223, E-Mail: Holz-Krachenfels@vodafone.de) vom Naturschutzverein Niedereschach e. V., bereit erklärt hat, erneut die Leitung der Aktion für den Ortsteil Niedereschach zu übernehmen.   Auch in Fischbach bleibt die Organisation und Koordination der Landschaftsputzete in bewährter Hand, beim Angelverein Teufental e. V., Ansprechpartner ist hier Michael Meier (Telefon: 0176 31193301, E-Mail: michael.meier83@gmx.de).   In Schabenhausen melden Sie sich bitte bei Ortsvorsteher Wilfried Greinus (Telefon: 07728 7048, E-Mail: wilfried.greinus@gmx.de).   In Kappel melden Sie sich bitte bei Ortsvorsteher Daniel Ruf (Telefon: 07728 646935, E-Mail: ruf.daniel@web.de).   Sehr herzlich möchte ich Sie zu einer Teilnahme an der diesjährigen Landschaftsputzete einladen und ermutigen.   Sie findet statt am Samstag, 21. März 2026,   Kappel und Niedereschach um 8:30 Uhr, Fischbach und Schabenhausen um 9:00 Uhr.   Treffpunkt für Niedereschach: Am Parkplatz der Eschachhalle (bei den Containern).   Treffpunkt für Fischbach: am Parkplatz beim Schmiedesteighaus. Treffpunkt für Kappel: An der Schloßberghalle. Treffpunkt für Schabenhausen: Wendeplatte Schlierbachweg.   Bitte melden Sie sich im Vorfeld bei dem oben genannten, für Sie zuständigen Leiter der Landschaftsputzete.       Falls Sie am 21.03.2026 keine Zeit haben, besteht außerdem die Möglichkeit, in Absprache mit Herrn Krachenfels, schon vor diesem Termin Unrat einzusammeln und diesen dann bei ihm abzugeben.   Herzlichen Dank schon im Voraus für Ihren ehrenamtlichen Einsatz zum Wohle unserer Gemeinde!   Ihr   Martin Ragg Bürgermeister
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