Herzlich Willkommen in Niedereschach

Kirchturm
Kreisverkehr am Ortseingang
Kirchturm
09.02.2026

Achtung Vereine!!!

Achtung Vereine !!!!     Sehr geehrte Damen und Herren, Vereinsvorstände,   seit dem 01.01.2026 gilt das neue Landesgaststättengesetz. Dieses bringt einige Änderungen mit sich, über die wir Sie zum Thema Gestattungen mit diesem Artikel informieren möchten.   Hauptsächliche Änderung liegt in dem Wechsel vom Erlaubnis- zum Anzeigeverfahren. Ab sofort muss der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nicht mehr von der Gemeinde genehmigt, sondern nur noch bei ihr angezeigt werden. Um gewährleisten zu können, dass uns alle Angaben vorliegen, verwenden Sie bitte künftig nur noch das neue Formular, um eine geplante Veranstaltung anzuzeigen. Dieses können Sie – wie bisher auch – auf unserer Homepage finden und downloaden. Eine Bestätigung gegenüber dem Anzeigenden erfolgt nicht mehr.   Für Vereine gilt die Anzeigepflicht nur, wenn alkoholische Getränke angeboten werden, § 1 Abs. 3 LGastG.   Laut § 2 Abs. 2 LGastG hat die Anzeige spätestens zwei Wochen vor Beginn der Ausübung des vorübergehenden Gaststättengewerbes bei uns zu erfolgen. Wenn die Anzeige nicht rechtzeitig eingeht, kann in Abstimmung mit der Gaststättenbehörde (dem Landratsamt) der Betrieb untersagt werden.   Da keine formalen Genehmigungen mehr erteilt werden, fallen künftig für die Anzeigen auch keine Gebühren mehr an. Die Gebühren, die für Gestattungsanträge für das Jahr 2026 an die Gemeinde bereits bezahlt wurden, werden wir Ihnen zurückerstatten.
  Am Montag, den 09.02.2026 findet um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Niedereschach die nächste öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
05.02.2026

Tagesordnung

Tagesordnung:   Öffentlich:   1. Bericht der Verwaltung über die Durchführung der in der letzten Gemeinderatssitzung gefassten Beschlüsse     2. Frageviertelstunde     3. Bebauungsplan Gewerbegebiet „Zwischen den Wegen II“, Niedereschach - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der                 öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeit und Behörden) - Satzungsbeschluss     4. Erweiterung Kindergarten Schabenhausen Gewerk – Garten- und Landschaftsbau     5. Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung für die Bürgermeisterwahl am 08. März 2026 und ggfs. am 29. März 2026     6. Baugesuche     6.1. Neubau Wohnhaus mit 2 Stellplätzen, Badwiesen 8, Flst. Nr. 245, Gemarkung Schabenhausen     7. Wünsche und Anträge     8. Verschiedenes und Bekanntgaben         Ich weise darauf hin, dass die Sitzungsunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Niedereschach eingesehen werden können. Zur Sitzung ergeht herzliche Einladung. Martin Ragg Bürgermeister
  Nach der Endabrechnung wird aufgrund eines überhöhten Verbrauchs immer wieder festgestellt, dass teilweise Frischwasser ungenutzt (z.B. durch Defekte an Heizungs-anlagen, an der Toilettenspülung oder durch Leitungsschäden) verloren geht. Deshalb empfehlen wir Ihnen, auch während des Jahres den Wasserzähler in regelmäßigen Abständen abzulesen und den Wasserverbrauch zu kontrollieren. So kann ein Mangel an der Hausinstallation oft schon frühzeitig erkannt und behoben werden.
  Im Jahr 2026 steht in 158 Haushalten der Austausch der Wasserzähler an. Der Turnuswechsel wird von unserem Wassermeister Herrn Schütz vorgenommen. Um einen schnellen und problemlosen Austausch durchführen zu können, bitten wir Sie, Herrn Schütz bei seinem Auftrag zu unterstützen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Bundestagswahl am 23. Februar - Briefwahl beantragen
Wir suchen dich!!!
Bebauungsplan Wohngebiet „Hornausenacker II“