! Veränderung der Verkehrsführung im Bereich der Dauchinger Straße und des Gewerbegebietes während des Travel Events 05. – 07.06.2026 ! Dieses Jahr findet wieder das Travel Event der Firma Touratech GmbH in Niedereschach statt. Das Event-Gelände befindet sich auf dem Neubaugelände der Firma Touratech GmbH sowie auf einem abgesperrten Teilstück der Dauchinger Straße. Eine Vollsperrung der Dauchinger Straße ist deshalb nicht erforderlich. Der gesamte Verkehr kann über das Gewerbegebiet umgeleitet werden. Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis hat deshalb die Sperrung bzw. die Umleitung angeordnet. Die Sperrung bzw. Umleitung gilt für folgenden Zeitraum: Freitag, 5. Juni 2026 ab 10 Uhr bis einschließlich Sonntag, 7. Juni 2026, um 20 Uhr. Die Straßensperrung beginnt, aus der Ortsmitte kommend, nach der Einfahrt „Gewerbestraße / Fa. Holzwerk Roth“ und endet kurz vor der Einfahrt „Spitzäcker / Fa. Nobatec“. Der „Lohnweg“ wird auf einer Teilstrecke als Einbahnstraße ausgewiesen. Verkehrsteilnehmer, die in das Gewerbegebiet Niedereschach gelangen wollen, können der Umleitungsbeschilderung über die Gewerbestraße – Wilhelm-Jerger-Straße – zur zweiten Aus-/Einfahrt folgen, dies gilt für beide Richtungen. Das Gewerbegebiet kann somit durchgehend erreicht werden. Für die direkten Anwohner des „Hohrains“ ist die Zufahrt jederzeit möglich. Eine Ausschilderung der Umleitung wird erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu den beigefügten Planausschnitt. Außerdem weisen wir darauf hin, dass der Wertstoffhof im Gewerbegebiet an diesem Samstag geöffnet ist, so dass unsere Bürgerinnen und Bürger auch an diesem Tag den Wertstoffhof nutzen können! Wir wissen, diese außergewöhnliche und spannende Veranstaltung, welche nebenbei unser Dorf in ganz Deutschland bekannt macht und um die uns viele Städte und Gemeinden beneiden, verlangt uns allen auch einiges ab, daher bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich um ihr Verständnis. Wenn sie Fragen zur Veränderung der Verkehrsführung oder dem Travel-Event haben, können sie sich gerne an die Firma Touratech GmbH wenden. Ihre Gemeinde Niedereschach
28.05.2026
Öffnungszeiten Gemeindekasse
Die Gemeindekasse ist in der Woche vom 01.06.2026-05.06.2026 nur am Montag und Dienstagvormittags besetzt! Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis. Bürgermeisteramt Niedereschach - Gemeindekasse -
Sitzungs- und öffentliche Termine im Monat Januar Montag, 12. Januar 2026 19:00 Uhr Ortschaftsratssitzung Fischbach Raum des DRK, Schramberger Straße 1 Dienstag, 13. Januar 2026 19:00 Uhr Ortschaftsratssitzung Schabenhausen Haus der Vereine Donnerstag, 15. Januar 2026 19:00 Uhr Ortschaftsratssitzung Kappel Kath. Pfarrsaal Dienstag, 20. Januar 2026 18:30 Uhr Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Niedereschach Änderungen bleiben vorbehalten. Sitzungs- und öffentliche Termine im Monat Februar Montag, 9. Februar 2026 18:30 Uhr Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Niedereschach Änderungen bleiben vorbehalten. Sitzungs- und öffentliche Termine im Monat März Montag, 2. März 2026 18:30 Uhr Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Niedereschach Dienstag, 24. März 2026 18:30 Uhr Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Niedereschach Änderungen bleiben vorbehalten. Sitzungs- und öffentliche Termine im Monat April Montag, 20. April 2026 19:00 Uhr Ortschaftsratssitzung Fischbach Raum des DRK, Schramberger Straße 1 Dienstag, 21. April 2026 19:00 Uhr Ortschaftsratssitzung Schabenhausen Haus der Vereine Donnerstag, 23. April 2026 19:00 Uhr Ortschaftsratssitzung Kappel Kath. Pfarrsaal Dienstag, 28. April 2026 18:30 Uhr Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Niedereschach Änderungen bleiben vorbehalten. Sitzungs- und öffentliche Termine im Monat Mai Montag, 18. Mai 2026 18:30 Uhr Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Niedereschach Änderungen bleiben vorbehalten. Sitzungs- und öffentliche Termine im Monat Juni Montag, 8. Juni 2026 18:30 Uhr Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Niedereschach Montag, 22. Juni 2026 19:00 Uhr Ortschaftsratssitzung Fischbach Raum des DRK, Schramberger Straße 1 Dienstag, 23. Juni 2026 19:00 Uhr Ortschaftsratssitzung Schabenhausen Haus der Vereine Montag, 29. Juni 2026 18:30 Uhr Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Niedereschach Änderungen bleiben vorbehalten. Sitzungs- und öffentliche Termine im Monat Juli Donnerstag, 9. Juli 2026 19:00 Uhr Ortschaftsratssitzung Kappel Kath. Pfarrsaal Dienstag, 21. Juli 2026 18:30 Uhr Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Niedereschach Änderungen bleiben vorbehalten. Sitzungs- und öffentliche Termin im Monat August keine Sitzungen Sitzungs- und öffentliche Termine im Monat September Montag, 14. September 2026 18:30 Uhr Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Niedereschach Änderungen bleiben vorbehalten. Sitzungs- und öffentliche Termin im Monat Oktober Montag, 5. Oktober 2026 18:30 Uhr Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Niedereschach Dienstag, 13. Oktober 2026 19:00 Uhr Ortschaftsratssitzung Schabenhausen Haus der Vereine Donnerstag, 15. Oktober 2026 19:00 Uhr Ortschaftsratssitzung Kappel Kath. Pfarrsaal Montag, 19. Oktober 2026 19:00 Uhr Ortschaftsratssitzung Fischbach Raum des DRK, Schramberger Straße 1 Änderungen bleiben vorbehalten. Sitzungs- und öffentliche Termin im Monat November Dienstag, 3. November 2026 18:30 Uhr Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Niedereschach Montag, 23. November 2026 18:30 Uhr Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Niedereschach Änderungen bleiben vorbehalten. Sitzungs- und öffentliche Termin im Monat Dezember Dienstag, 15. Dezember 2026 18:30 Uhr Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Niedereschach Änderungen bleiben vorbehalten.
04.05.2026
Kinderferienprogramm
Auch in diesem Jahr möchte die Gemeinde wieder ein Kinderferienprogramm anbieten. Die Kinder würden sich freuen, wenn sich einige Vereine melden würden. Falls ein Verein Fragen hat, kann sich dieser bei Frau Andrea-Ferina Haberer (E-Mail: kinderferienprogramm@niedereschach.de oder Tel.: 07728/648-10) auf dem Rathaus melden. Auch Vereine, die noch nie teilgenommen haben, dürfen gern einen Tag für Kinder organisieren. Über eine zahlreiche Teilnahme der Vereine und Organisationen würden wir uns, insbesondere die Kinder, wieder sehr freuen. Bürgermeisteramt
30.04.2026
Änderungen am Grundbesitz
Änderungen am Grundbesitz Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie beim Finanzamt eine sogenannte „Grundsteueränderungsanzeige“ (Anzeige) abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert. 1. Sie müssen eine Anzeige bis 31. März des Folgejahres abgeben, wenn mindestens einer der nachstehenden Änderungsgründe vorliegt: - der Grundsteuerwert ändert sich Beispiel 1: Zu einem bestehenden Grundstück wird eine Teilfläche hinzugekauft oder es wird eine Teilfläche verkauft. Beispiel 2: Für ein unbebautes Grundstück ändert sich der Entwicklungszustand (aus Bauerwartungsland wird Rohbauland bzw. aus Rohbauland wird baureifes Land). - die Vermögensart ändert sich Beispiel: Ein landwirtschaftliches Grundstück wird in eine Baulandumlegung einbezogen. - es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer erstmaligen Feststellung führen können Beispiel 1: Ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus wird in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Beispiel 2: Ein Grundstück wird in mehrere neue Grundstücke geteilt. - es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer Aufhebung des Grundsteuerwerts führen können Beispiel: Mehrere Grundstücke werden zusammengelegt. - die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl wegfallen oder Beispiel: Ein Gebäude wird nicht mehr überwiegend zum Wohnen genutzt. - sich die Nutzungen oder die Eigentumsverhältnisse eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücks ändern und dies zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen kann. Beispiel: Ein bisher von der Kirche genutztes Grundstück wird an ein gewerbliches Unternehmen vermietet oder verkauft. 2. Bei folgenden Änderungen müssen Sie keine Anzeige abgeben: - Eigentümerwechsel - Änderungen von Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse - Errichtung eines Gebäudes bzw. dessen Abbruch, bauliche Veränderungen an einem eventuell vorhandenen Gebäude Die Anzeige muss grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen. Das können Sie über das Portal "Mein ELSTER" machen. Hierfür stellt Ihnen die Finanzverwaltung im Portal " Mein ELSTER “ das elektronische Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ zur Verfügung. Wenn Sie schon Ihre Grundsteuererklärung über " Mein ELSTER " abgegeben haben, können Sie einfach die Daten daraus übernehmen, soweit erforderlich anpassen und digital ans Finanzamt übermitteln.





