09.02.2026
Achtung Vereine!!!
Achtung Vereine !!!! Sehr geehrte Damen und Herren, Vereinsvorstände, seit dem 01.01.2026 gilt das neue Landesgaststättengesetz. Dieses bringt einige Änderungen mit sich, über die wir Sie zum Thema Gestattungen mit diesem Artikel informieren möchten. Hauptsächliche Änderung liegt in dem Wechsel vom Erlaubnis- zum Anzeigeverfahren. Ab sofort muss der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nicht mehr von der Gemeinde genehmigt, sondern nur noch bei ihr angezeigt werden. Um gewährleisten zu können, dass uns alle Angaben vorliegen, verwenden Sie bitte künftig nur noch das neue Formular, um eine geplante Veranstaltung anzuzeigen. Dieses können Sie – wie bisher auch – auf unserer Homepage finden und downloaden. Eine Bestätigung gegenüber dem Anzeigenden erfolgt nicht mehr. Für Vereine gilt die Anzeigepflicht nur, wenn alkoholische Getränke angeboten werden, § 1 Abs. 3 LGastG. Laut § 2 Abs. 2 LGastG hat die Anzeige spätestens zwei Wochen vor Beginn der Ausübung des vorübergehenden Gaststättengewerbes bei uns zu erfolgen. Wenn die Anzeige nicht rechtzeitig eingeht, kann in Abstimmung mit der Gaststättenbehörde (dem Landratsamt) der Betrieb untersagt werden. Da keine formalen Genehmigungen mehr erteilt werden, fallen künftig für die Anzeigen auch keine Gebühren mehr an. Die Gebühren, die für Gestattungsanträge für das Jahr 2026 an die Gemeinde bereits bezahlt wurden, werden wir Ihnen zurückerstatten.
05.02.2026
Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Wasserzähler
Nach der Endabrechnung wird aufgrund eines überhöhten Verbrauchs immer wieder festgestellt, dass teilweise Frischwasser ungenutzt (z.B. durch Defekte an Heizungs-anlagen, an der Toilettenspülung oder durch Leitungsschäden) verloren geht. Deshalb empfehlen wir Ihnen, auch während des Jahres den Wasserzähler in regelmäßigen Abständen abzulesen und den Wasserverbrauch zu kontrollieren. So kann ein Mangel an der Hausinstallation oft schon frühzeitig erkannt und behoben werden.
05.02.2026
Turnuswechsel der Wasserzähler 2026
Im Jahr 2026 steht in 158 Haushalten der Austausch der Wasserzähler an. Der Turnuswechsel wird von unserem Wassermeister Herrn Schütz vorgenommen. Um einen schnellen und problemlosen Austausch durchführen zu können, bitten wir Sie, Herrn Schütz bei seinem Auftrag zu unterstützen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
05.02.2026
Wichtiger Hinweis zu den Briefwahlunterlagen
Wichtiger Hinweis zu den Briefwahlunterlagen Da für die Bürgermeisterwahl die Bewerbungsfrist für eine Kandidatur erst am 09. Februar um 18:00 Uhr endet, können erst danach die Stimmzettel bestellt und gedruckt werden. Aus diesem Grund erhalten Sie aktuell nur die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl. Die bereits beantragten Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl werden Ihnen automatisch zugesandt, sobald uns die Stimmzettel vorliegen. Wir bitten um Beachtung! KW 5 und 6/2026 – amtlicher Teil Öffnungszeiten Rathaus über Fastnacht Am „Schmotzige Dunnschtig“, den 12.02.2026 nachmittags sowie am Rosenmontag, den 16.02.2026 ist das Rathaus geschlossen. Wir bitten um Beachtung und Verständnis. Um die Einsicht in das Wählerverzeichnis zur Bürgermeister- und Landtagswahl zu ermöglichen ist -nur für diesen Zweck- ein Bereitschaftsdienst im Bürgerbüro vormittags von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr eingerichtet.
Im Zuge des Versandes der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 8. März 2026 wurde seitens der Gemeinde Niedereschach bis zum 31.01.2026 versehentlich ein fehlerhafter Wegweiser zur Briefwahl mitversandt. Der versendete Wahlschein inklusive den auf dessen Rückseite befindlichen Hinweisen zur Briefwahl, der Stimmzettel und die übrigen Briefwahlunterlagen sind korrekt, jedoch nicht der Wegweiser. Der fehlerhafte Wegweiser führt aus, dass der Wähler (wie bei der letzten Landtagswahl 2021) nur eine Stimme habe. Mit der Landtagswahl 2026 ist jedoch ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt worden. Alle Betroffenen werden hierüber persönlich unterrichtet und erhalten nachträglich das korrekte Merkblatt für die Landtagswahl 2026. Wahlscheine und somit Briefwahlunterlagen, welche seit dem 01.02.2026 ausgestellt wurden, haben das korrekte Merkblatt beigefügt. Hier kann ganz normal den Empfehlungen des Hinweisblattes gefolgt werden. Betroffene, die bereits gewählt haben , sich evtl. an das übersandte fehlerhafte Merkblatt zur Landtagswahl 2026 gehalten und infolgedessen nur eine Stimme abgegeben haben, melden sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde Niedereschach. Ihnen wird ein neuer Wahlschein samt Briefwahlunterlagen zur Verfügung gestellt. Der bereits erteilte und mit dem Stimmzettelumschlag zurückgesandte Wahlschein wird dann für ungültig erklärt. Somit ist ausgeschlossen, dass die Stimmabgabe zweimal erfolgen kann. Sollten Sie bewusst zwei Stimmen oder nur eine Stimme abgegeben haben, werden diese Stimmzettel im Rahmen der Wahlergebnisfeststellung ganz normal gewertet. In diesen Fällen müssen Sie nichts weiter unternehmen. Sie erreichen das Wahlamt telefonisch zu den jeweiligen Öffnungszeiten unter 07728 648-0 und per E-Mail unter wahlamt@niedereschach.de. Die Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.






