Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedereschach hat am 15.09.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Mörzenbrunnen" nach § 10 i.V. mit § 2 BauGB und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO BW als jeweils eigenständige Satzung beschlossen.

Maßgebend sind der Lageplan des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 15.09.2025. Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften Sondergebiet „Solarpark Mörzenbrunnen" treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).Der Bebauungsplan kann einschließlich der Begründung bei der Gemeindeverwaltung Niedereschach während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des in § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel im Abwägungsvorgang nach § 214 Abs. 3 Satz 2 und sind gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Niedereschach geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Martin Ragg
Bürgermeister
Zum Download
- Zeichnerischer Teil (4,39 MiB)
- Satzung (897,2 KiB)
- Textliche Festsetzung (3,88 MiB)
- Begründung (7,967 MiB)
- Umweltbericht (24,822 MiB)
- Blendgutachten (16,034 MiB)
- Stellungnahme Blendung (2,762 MiB)
- Zusammenfassende Erklärung (1,803 MiB)

