Bebauungsplan einsehen

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen.
 
In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.
 
Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben, entsprechend § 34 BauGB, in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.
 
Alle Bebauungspläne der Gemeinde Niedereschach mit den Ortsteilen Fischbach, Kappel und Schabenhausen können Sie über den untenstehenden Link einsehen.
 
https://kreis-gis.lrasbk.de

Kontakt

Frau
Carina Häsler
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-31
Fax (0 77 28) 648-52
Ich bin erreichbar für Sie:
Montag bis Donnerstag ganztags
Freitag

Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr