Vorauszahlung Wasser- und Abwassergebühren
Am 31. August 2023 wird die zweite Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Abschlagszahlung errechnet sich aus dem Verbrauch 2022. Wir weisen auf diesen Termin hin und bitten um fristgerechte Zahlung. Bitte beachten Sie, dass generell keine Fälligkeitsanzeigen mehr für die
Vorauszahlungen verschickt werden. Die Höhe des Betrages, der zum Fälligkeitstermin zu überweisen ist oder – sofern ein Lastschriftmandat erteilt wurde – eingezogen wird, ist aus der Endabrechnung 2022 ersichtlich.
Bürgermeisteramt
- Gemeindekasse -