Urkunden
Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z. B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln, Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden beweiskräftige beglaubigte Abschriften, Auszüge und folgende Urkunde ausgestellt:
Geburtsurkunden
Eheurkunden
Sterbeurkunden
mehrsprachige Urkunden (z. B. für die Verwendung im Ausland)
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt,
Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche
Urkunden sind daher beim Standesamt anzufordern, das diesen
Personenstandsfall beurkundet hat.
Die Ausstellung von Urkunden kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel). Andere Personen können nur dann eine Personenstandsurkunde verlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen. Sie können die Urkunden natürlich persönlich bei uns abholen. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis oder Pass mit. Falls Sie die Urkunden für eine andere Person besorgen ist noch die bereits erwähnte Vollmacht vorzulegen. Sie können die gewünschten Urkunden auch telefonisch, per Fax oder schriftlich bestellen. Diese werden gegen Vorauskasse (Verrechnungsscheck, Bargeld oder in Form von Briefmarken) zugesandt.
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