Rundfunkgebührenbefreiung
Auch für die
Rundfunkgebührenbefreiung ist eine
Antragstellung notwendig. Den Antrag erhalten Sie beim
Bürgermeisteramt.
Zur Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen
für die Befreiung
erfüllen, wird Ihr Antrag an das Landratsamt
Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreissozialamt, nach
Bestätigung durch das
Bürgermeisteramt, weitergeleitet. Von dort
erhalten Sie dann einen Bescheid. Die Befreiungsvoraussetzungen
können Sie beim
Bürgermeisteramt oder dem Landratsamt
Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreissozialamt, erfahren.
Je nach dem, welche Befreiungsvoraussetzungen bei Ihnen vorliegen,
sind diese durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Der Antrag muss bei der Gemeinde Niedereschach gestellt werden. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt über das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.
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Merkblatt zum Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht |
Hinweis: Bei der Benutzung des e-Formulars ist es nicht möglich, das ausgefüllte Formular per e-Mail an die Gemeinde zu übermitteln. Da Ihre Unterschrift erforderlich ist, muss das ausgefüllte Formular weiterhin bei der Gemeinde abgegeben werden. |
Ihr Kontakt:
Bürgermeisteramt
Niedereschach
Tel.: 0 77 28 / 648 32
Fax: 0 77 28 / 648 51
Herr Albert Bantle
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
E-Mail: albert.bantle@niedereschach.de
Tel.: 0 77 28 / 648 35
Fax: 0 77 28 / 648 51
Frau Jeanette Christmann
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
E-Mail: jeanette.christmann@niedereschach.de