Namensänderung
Das deutsche Namensrecht ist grundsätzlich über die
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Es
beinhaltet Möglichkeiten der Namensgestaltung und
Namensführung z. B. im Rahmen der Geburtsbeurkundung,
Namenserteilung, Eheschließung oder Eheauflösung.
Diese zivilrechtlichen Regelungen sind teilweise bindend und im
Nachhinein
nicht mehr veränderbar.
Liegt ein wichtiger Grund vor, besteht durch die
öffentlich-rechtliche Namensänderung jedoch die
Möglichkeit, einen anderen als den zivilrechtlich vorgesehenen
Namen rechtmäßig führen zu dürfen. Dies kann
dann der Fall sein, wenn durch die Namensänderung eine nach
allgemeiner Verkehrsauffassung vorliegende
unverhältnismäßige Belastung des Betreffenden
beseitigt werden kann. Abzuwägen sind dabei die Interessen des
Antragstellers mit den Interessen der Allgemeinheit.
Um sich unnötige Kosten und Wege zu sparen, informieren Sie
sich vorab bei Ihrer zuständigen Behörde.