Landesfamilienpass
Einmal jährlich erfolgt die Ausgabe des Gutschienheftes des Landesfamilienpasses.
Er berechtigt einmal im Jahr zum kostenlosen Besuch staatlicher Schlösser und Gärten sowie einzelner Museen.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- allein Erziehende, mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behindertem Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt,
- Familien, die mit Harz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ihr Kontakt
Bürgermeisteramt Niedereschach
Tel.: 07728 648 32 Tel.: 07728 648 35
Fax: 07728 648 51 Fax: 07728 648 51
Herr Albert Bantle Frau Jeanette Christmann
Villinger Straße 10 Villinger Straße 10
78078 Niedereschach 78078 Niedereschach
albert.bantle@niedereschach.de jeanette.chrsitmann@niedereschach.de