Abmeldung Wohnsitz
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen,
müssen Sie sich nicht mehr - wie bisher -
bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es
genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen
Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer
"früheren" Gemeinde mit, dass Sie umgezogen
sind.
Wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen (z.B. bei Umzug in
das Ausland) müssen Sie sich - wie bisher -
bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie eine
Nebenwohnung aufgeben, ohne eine neue Nebenwohnung zu
begründen.
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Ihr Kontakt:
Bürgermeisteramt Niedereschach |
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Tel.: 0 77 28 / 648 32
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Tel.: 0 77 28 / 648 35 |
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