Unterhaltssicherung
Zur Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen dient das Unterhaltssicherungsgesetz. Anträge sowie nähere Auskünfte zur Unterhaltssicherung erhalten Sie beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.
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zuständiges Amt: |
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis |
Telefon: |
07721 913-0 |