Landtagswahl 2026 - Versehentlich fehlerhaftes Merkblatt den bis zum 31.01.2026 ausgestellten Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl beigefügt
Im Zuge des Versandes der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 8. März 2026 wurde seitens der Gemeinde Niedereschach bis zum 31.01.2026 versehentlich ein fehlerhafter Wegweiser zur Briefwahl mitversandt. Der versendete Wahlschein inklusive den auf dessen Rückseite befindlichen Hinweisen zur Briefwahl, der Stimmzettel und die übrigen Briefwahlunterlagen sind korrekt, jedoch nicht der Wegweiser. Der fehlerhafte Wegweiser führt aus, dass der Wähler (wie bei der letzten Landtagswahl 2021) nur eine Stimme habe. Mit der Landtagswahl 2026 ist jedoch ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt worden. Alle Betroffenen werden hierüber persönlich unterrichtet und erhalten nachträglich das korrekte Merkblatt für die Landtagswahl 2026.Wahlscheine und somit Briefwahlunterlagen, welche seit dem 01.02.2026 ausgestellt wurden, haben das korrekte Merkblatt beigefügt. Hier kann ganz normal den Empfehlungen des Hinweisblattes gefolgt werden.Betroffene, die bereits gewählt haben, sich evtl. an das übersandte fehlerhafte Merkblatt zur Landtagswahl 2026 gehalten und infolgedessen nur eine Stimme abgegeben haben, melden sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde Niedereschach. Ihnen wird ein neuer Wahlschein samt Briefwahlunterlagen zur Verfügung gestellt. Der bereits erteilte und mit dem Stimmzettelumschlag zurückgesandte Wahlschein wird dann für ungültig erklärt. Somit ist ausgeschlossen, dass die Stimmabgabe zweimal erfolgen kann.Sollten Sie bewusst zwei Stimmen oder nur eine Stimme abgegeben haben, werden diese Stimmzettel im Rahmen der Wahlergebnisfeststellung ganz normal gewertet. In diesen Fällen müssen Sie nichts weiter unternehmen.Sie erreichen das Wahlamt telefonisch zu den jeweiligen Öffnungszeiten unter 07728 648-0 und per E-Mail unter wahlamt@niedereschach.de.
Die Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.

