Kontakt

Frau
Andrea-Ferina Haberer
Gemeinde Niedereschach
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
Telefon (0 77 28) 648-0
Fax (0 77 28) 648-51
Ich bin erreichbar für Sie:
Montag und Donnerstag ganztags
Dienstag, Mittwoch und Freitag vormittags

Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Achtung Vereine !!!!
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, Vereinsvorstände,
 
seit dem 01.01.2026 gilt das neue Landesgaststättengesetz. Dieses bringt einige Änderungen mit sich, über die wir Sie zum Thema Gestattungen mit diesem Artikel informieren möchten.
 
Hauptsächliche Änderung liegt in dem Wechsel vom Erlaubnis- zum Anzeigeverfahren. Ab sofort muss der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nicht mehr von der Gemeinde genehmigt, sondern nur noch bei ihr angezeigt werden. Um gewährleisten zu können, dass uns alle Angaben vorliegen, verwenden Sie bitte künftig nur noch das neue Formular, um eine geplante Veranstaltung anzuzeigen. Dieses können Sie – wie bisher auch – auf unserer Homepage finden und downloaden. Eine Bestätigung gegenüber dem Anzeigenden erfolgt nicht mehr.
 
Für Vereine gilt die Anzeigepflicht nur, wenn alkoholische Getränke angeboten werden, § 1 Abs. 3 LGastG.
 
Laut § 2 Abs. 2 LGastG hat die Anzeige spätestens zwei Wochen vor Beginn der Ausübung des vorübergehenden Gaststättengewerbes bei uns zu erfolgen. Wenn die Anzeige nicht rechtzeitig eingeht, kann in Abstimmung mit der Gaststättenbehörde (dem Landratsamt) der Betrieb untersagt werden.
 
Da keine formalen Genehmigungen mehr erteilt werden, fallen künftig für die Anzeigen auch keine Gebühren mehr an. Die Gebühren, die für Gestattungsanträge für das Jahr 2026 an die Gemeinde bereits bezahlt wurden, werden wir Ihnen zurückerstatten.

(Erstellt am 09. Februar 2026)