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Der Bürgermeister


 

Der Bürgermeister ist ein gewählter Vertreter der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Er wird für die Dauer von 8 Jahren gewählt.

 

Der Bürgermeister hat, neben den repräsentativen Verpflichtungen, unterschiedliche Aufgaben, die er wahrzunehmen hat.

So ist er:

  • der Vorsitzende des Gemeinderats und der Leiter der Verwaltung.
  • für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinderats verantwortlich.
  • der gesetzliche Vertreter der Gemeinde.
  • der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde.
  • für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich.
  • Neben diesen Aufgaben kann der Gemeinderat dem Bürgermeister weitere Aufgaben übertragen.






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