Unterschriftsbeglaubigung
Die Beglaubigung einer Unterschrift ist für verschiedenste Rechtsvorgänge erforderlich. Es ist zu unterscheiden zwischen
a) öffentlicher
Unterschriftsbeglaubigung
b) amtlicher Unterschriftsbeglaubigung
Es würde allerdings hier den Rahmen sprengen die unterschiedlichen Anwendungsbereiche aufzuzeigen.
Die öffentliche Unterschriftsbeglaubigung kann nur vor dem Notar oder dem Ratschreiber erfolgen. Es gibt allerdings einige wenige Ausnahmen davon, z. B. im Bereich des Personenstandsgesetzes (Standesamt) oder des Vermessungswesens.
Zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften ist bei der Gemeindeverwaltung das Hauptamt.
Ihr Kontakt:
Bürgermeisteramt
Niedereschach
Tel.: 0 77 28 / 648 29
Fax: 0 77 28 / 648 51
Herr Jürgen Lauer
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
E-Mail: juergen.lauer@niedereschach.de